Transparenz, auch bei ACREDIS

FINANZIERUNG

ACREDIS finanziert sich einerseits über: Kundenberatungsgebühren, Sponsoren (u.a. Krankenversicherungen und Haftpflichtversicherungen) und Bannerwerbung. Auf der anderen Seite entstehen Einahmen durch die Lizenzvergabe für die Zertifizierung. Den Grossteil der Zertifizierung führen zurzeit die Assessoren der MQC Medical Quality Control AG durch (www.qualinet-consulting.com). Die Ärzte bezahlen an MQC eine Pauschale für die Zertifizierung und eine Gebühr für die Verwendung des Gütezeichens in Form eines Fixbetrages pro durchgeführter Operation. Hinweis: die Leistung von ACREDIS führt für die Kunden zu keiner zusätzlichen Verteuerung der Operation. ACREDIS ist auf dieser Grundlage eine neutrale Patienten-Informationsplattform, die keinen Einfluss auf die Wahl eines Arztes nimmt. Das ACREDIS-Konzept verspricht keinerlei Vorteile aus einer möglichen Beeinflussung der Kunden.

UNABHÄNGIGKEIT

Die Unabhängigkeit und die Kompetenz von ACREDIS wird sowohl von der Schweizerischen Patientenorganisation SPO, als auch von dem Schweizerischen Krankenkassenverband Santésuisse bestätigt. Das Konzept von ACREDIS wird hier aktiv von einem renommierten Beirat unterstützt.

Folgendes 11-Punkte-Programm untermauert die Unabhängigkeit und Seriosität von ACREDIS

  1. Die Arztprüfung basiert auf anerkannten Prüfmethoden (vergleichbar mit der ISO-Zertifizierung).
  2. Die Prüfkriterien wurden mit Fachexperten (Qualitätsauditoren und Fachärzten) und der Schweizerischen Patientenorganisation SPO/Patientenschutz definiert.
  3. Die Zertifizierungsstandards sind transparent und nicht manipulierbar.
  4. Die Qualitätsprüfungen werden durch unabhängige Auditoren durchgeführt (u.a. www.qualinet-consulting.com).
  5. Die Kosten zur Durchführung der Qualitätskontrollen sind entschieden höher, als die von den Ärzten bezahlten Gebühren. Damit besteht kein Anreiz, die Zertifizierung an ungeeignete und unerfahrene Ärzte zu „verkaufen“.
  6. Ein Delegierter der Patientenorganisation SPO/Patientenschutz überprüft bei unangekündigten Kontrollbesuchen die Wahrung der Unabhängigkeit.
  7. Die ACREDIS-Kunden erhalten neutrale, nicht gewichtete Qualitäts-Informationen. Es liegt in ihrem eigenen Ermessen, welche Kriterien sie bei Ihrer Arzt-Wahl miteinbeziehen.
  8. Es erfolgt keine Patientenzuweisung. Sie wählen selbst anhand der Informationen ihren gewünschten Arzt aus und nehmen auch persönlich Kontakt auf ACREDIS fungiert als reine Informationsplattform.
  9. Für ACREDIS besteht kein finanzieller Anreiz, einzelnen Ärzten den Vorzug zu geben.
  10. Wir laden alle Interessengruppen ein, sich im Aufsichtsorgan aktiv zu engagieren.
  11. Kunden und Medienvertreter erhalten freien Einblick in die Qualitätsprüfungen.

Unabhängigkeit in Verbindung mit Finanzierungsmodell von Staatsanwaltschaft anerkannt

ACREDIS ist eine unabhängige Institution. Dennoch werden für den langwierigen und aufwändigen Zertifizierungsprozess Gebühren erhoben. Zudem zahlen die Ärzte für jede OP, die nach einer Beratung durch ACREDIS durchgeführt wird, anteilig einen bestimmten Betrag an ACREDIS.
Trotz der erhobenen Gebühren ist eine Empfehlung durch ACREDIS nicht käuflich. Es werden lediglich Ärzte zertifiziert und für einzelne OPs empfohlen, die den strengen Qualitätskriterien entsprechen.
Die Unabhängigkeit von ACREDIS ist das Herz des Unternehmens – auch wenn wir unsere Bemühungen und die Mitarbeiter finanzieren müssen. Es ist uns wichtig, Patienten eine ehrliche, offene und transparente Orientierungshilfe zu geben, um Operationsrisiken so weit wie nur möglich zu reduzieren.

Die Unabhängigkeit von ACREDIS wurde am 14.12.2010 auch durch ein Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich untermauert – ein von ACREDIS nicht zertifizierter Arzt hatte diese wegen der erhobenen Gebühren in Frage gestellt:

„Zum anderen sieht der Geschädigte das BG über den unlauteren Wettbewerb dadurch verletzt, dass die „Acredis AG" in ihrem Internetauftritt wiederholt ihre Unabhängigkeit hervorhebe, obwohl sie gar nicht unabhängig sein könne, würden die Ärzte für die Vermittlung und Zertifizierung doch bezahlen müssen.
Diesem Verständnis des Begriffs „Unabhängigkeit" kann vorliegend - wie sogleich zu zeigen sein wird - nicht gefolgt werden. Im Zusammenhang mit Art. 3 lit. b UWG ist für das Begriffsverständnis vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen, welcher nötigenfalls durch den Richter anhand von Lexika, Wörterbüchern und dergleichen zu ermitteln ist (Carl Baudenbacher, Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, St. Gallen/Berlin 2001, Kommentar zu Art. 3 lit. b N 50). Bei „Unabhängigkeit" handelt es sich begriffsnotwendig um einen relativen Begriff, welcher sich stets auf jemanden oder auf etwas beziehen muss (vgl. Duden, Das Bedeutungswörterbuch, 3. A., S. 931). Diesbezüglich nimmt die „Acredis AG" für sich lediglich in Anspruch, es bestehe für das Unternehmen kein finanzieller Anreiz, einzelnen Ärzten im Zertifizierungsverfahren und bei der Vermittlung gegenüber an-deren zertifizierten Ärzten den Vorzug zu geben. Dies werde unter anderem durch die Ver¬rechnung von (nicht kostendeckenden) Pauschalen sowie durch unangekündigte Prüfungen durch die Schweizerische Patientenorganisation SPO sichergestellt. (…) In diesem Sinne erhebt auch die „International Organization for Standardization" (ISO) von den zu prüfenden Kunden Gebühren für das Prüfverfahren, welcher Umstand auf der Homepage ebenfalls lediglich unter den FAQs erwähnt wird (vgl. www.iso.org/iso/support/faqs/faqs_general_information_on_iso.htm: „Another source of revenue is the sale of Standards, which Covers 30% of the budget"). Dies erhellt, dass solchen Unternehmen ihre Unabhängigkeit nicht allein aufgrund der beschriebenen Finanzierung abgesprochen werden kann. Weitere Anhaltspunkte, welche an der Unabhängigkeit der „Acredis AG" zweifeln liessen, sind nicht ersichtlich und durch den Geschädigten auch nicht dargetan. Somit ist der „Acredis AG" vor diesem Hintergrund nicht vorzuwerfen, sie bezeichne sich in ihrem Internetauftritt in täuschender oder irreführender Weise im Sinne von Art. 3 lit. b UWG als unabhängig. (…)“

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