Brustverkleinerung / -straffung

BRUSTVERKLEINERUNG / -STRAFFUNGÜbersicht Schönheits-OPs

URSACHEN & MÖGLICHKEITEN ZUR BEHEBUNG

Bei grossen und schweren Brüsten kommen neben möglicher psychischer Belastung oft auch körperliche hinzu. Im schlimmsten Falle sind das Nacken-, Rücken- und Kopfschmerzen. Selbst die Wirbelsäule kann durch zu schwere Brüste auf Dauer geschädigt werden. Diese Operation kann auch bei Brüsten von durchschnittlicher Grösse angewendet werden, wenn diese altersbedingt, nach einer Schwangerschaft oder nach einer Schlankheitskur stark an Halt und Form verloren haben. Bei der operativen Straffung wird die Brust geliftet und angehoben. Ziel der Operation ist ein im Bezug auf Grösse und Form ästhetisches und natürliches Ergebnis.

RISIKEN

Allgemein gilt der Grundsatz, je weniger Gewebe entfernt werden muss, desto geringer die Risiken. Die häufigsten Risiken sind asymmetrische Brüste, schielende oder unterschiedlich hoch platzierte Brustwarzen, Wundheilungsstörungen und Sensibilitätsstörungen im Bereich der Brustwarze. Beim Versetzen der Brustwarze, kann es zur Beeinträchtigung der Stillfähigkeit kommen. Sehr selten kann es zu Verfärbungen der Brustwarze oder im schlimmsten Fall, in Folge einer Durchblutungsstörung, zum Absterben der Brustwarze (Nekrose) kommen. Nicht ausgeschlossen sind die allgemeinen OP-Risiken, sowie ein unbefriedigendes ästhetisches Ergebnis.

NEBENWIRKUNGEN

In den ersten Wochen nach der Operation werden Sie ein Spannungsgefühl, ähnlich einem starken Muskelkater, verspüren. Die Wundschmerzen lassen innerhalb weniger Tage nach. Wie bei jeder Operation gelten die allgemeinen Operationsrisiken: u.a. Nachblutungen, Schwellungen, Störung der Wundheilung, Blutergüsse, Infektionen und die Gefahr eines Blutgerinnsels (Thrombose), bis zum Verschluss eines Blutgefässes (Embolie). Schwergewichtige Komplikationen mit bleibenden Schäden sind sehr selten.

HINWEIS

Diese Operationeninformationen beinhalten medizinisches Grundlagenwissen. Sie dienen der Vorbereitung auf das Arztgespräch, ersetzt jedoch in keiner Weise das individuelle Aufklärungsgespräch durch den Chirurgen. Lassen Sie sich Operationsmethode, sowie Risiken und Nebenwirkungen genau und fallspezifisch erklären.

BEZAHLUNG DURCH DIE KRANKENKASSE

Damit die Krankenkasse für die Eingriffskosten aufkommt, muss mindestens 500g Haut-, Fett- und Drüsengewebe pro Brust entfernt werden. Zusätzlich müssen mögliche körperliche Schäden oder Folgeschäden nachgewiesen werden. Zudem darf kein Übergewicht vorliegen. Falls diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so handelt es sich aus Sicht der Krankenkasse um eine Bruststraffung, welche sie nicht bezahlt. Besprechen Sie diesen Punkt vor der Operation mit Ihrem Arzt und besorgen Sie sich die notwendigen Atteste.

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