Unsere Qualitätsprüfung – Ihre Sicherheit

Arzt Zertifizierung für ästhetische Chirurgie  

JEDER APPROBIERTE ARZT KANN EINE SCHÖNHEITS-OP DURCHFÜHREN

Aber hat jeder Arzt auch die entsprechende Erfahrung, um auch schwierige Fälle zu einem guten OP-Ergebnis zu führen?

Die Berufsbezeichnung «Schönheitschirurg» ist juristisch nicht geschützt. Jeder Arzt kann sich diesen Titel zulegen und Schönheitsoperationen durchführen. Selbst der Facharzttitel für Plastische und Ästhetische Chirurgie, oder auch Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld, sagen noch nichts über die Qualität und Erfahrung eines Arztes aus und sind kein Garant für gute OP-Ergebnisse. Auch das Internet bietet Interessierten keine verlässlichen Daten, die eine ausreichende Grundlage für die Arztwahl bieten. Doch: Auf der Suche nach dem geeigneten Arzt ist das Internet inzwischen die wichtigste Informationsquelle. Bereits heute suchen 70 % aller Interessierten im World Wide Web nach dem geeigneten Arzt für ihre Schönheitsoperation. Im Prinzip eine erfreuliche Entwicklung: Patienten können sich zeitsparend einen Überblick über das Angebot verschaffen. Aber sie birgt auch Nachteile: Ärzteportale und Klinik-Gruppen mit großen Online-Marketing-Budgets haben in den Suchmaschinen die Nase vorn. Die Gefahr von Manipulation und Missinformation ist groß. Unzählige unseriöse Ärzte-Portale oder unzureichend qualifizierte Ärzte locken Patienten mit gestylten Web-Auftritten und Dumping-Preisen in die Praxen.

Die unabhängige Initiative ACREDIS empfiehlt ausschließlich erfahrene Fachärzte für die gewünschte Operation, die die erste echte Qualitätsprüfung für Ästhetische Chirurgie erfolgreich durchlaufen haben und mit dem ACREDIS Zertifikat ausgezeichnet wurden.

     
von Acredis zertifizierte, plastische Chrirugien erfüllen die höchsten Ansprüche  

ZULASSUNG ZUR ZERTIFIZIERUNG

Zur Zertifizierung zugelassen sind ausschliesslich Ärzte, die folgende Voraussetzungen erfüllen: eine europäisch anerkannte Fachausbildung, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung mit dem Schwerpunkt auf Ästhetische Chirurgie und ein exzellenter Ruf in Fachkreisen.

     
Arzt Zertifizierung: Ärzte von Acredis erfüllen die höchsten Ansprüche  

QUALITÄTSKRITERIEN UND –STANDARDS

Herkömmliche Prüfverfahren wie ISO und Co. prüfen die Qualität einer Organisation, beispielsweise einer Klinik. Die Qualität einer Klinik ist jedoch für Patienten sekundär. Für die Patienten steht die Qualität und Erfahrung des Arztes im Vordergrund. Die ACREDIS-Zertifizierung konzentriert sich genau auf diese Punkte. Die Zertifizierung umfasst über 300 Prüfkriterien (siehe unten). Damit ein Arzt empfohlen wird, muss er auf der jeweiligen Operation akkreditiert werden, d.h. einen Experten-Nachweis erbringen. Grundlage der OP-Akkreditierung sind: die Aus- und Weiterbildung, die Fallzahlen auf der jeweiligen Operation und eine hohe gemessene Patientenzufriedenheit.

     
   

PRÜFKRITERIEN IM ÜBERBLICK

Anhand der umfassenden Kontrolle wird festgestellt, ob der Arzt alle Voraussetzungen erfüllt, damit die Qualität bezüglich Medizin und Service mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eintritt. Die ACREDIS-Zertifizierung umfasst über 300 Prüfkriterien. Direkt nach der Zertifizierung wird mit der systematischen Patientenbefragung gestartet.

             
    KOMPETENZ*    FALL MANAGEMENT*    PRAXIS/KLINIK*
   
  • Fachausbildung
  • Weiterbildungsschwerpunkte
  • Tätigkeiten auf der Ästhetischen Chirurgie
  • Repertoire der Operationsmethoden
  • Operationserfahrung (Fallzahlen)
  • Schadenbilanz bei der Haftpflichtversicherung
 
  • Fall-Management
  • Aufklärungsmethodik
  • Patienteninformationen
  • Fall-Dokumentation
  • Operations- und Behandlungsplanung
  • Nachsorge
  • Risk Management
 
  • Prozess- und Qualitätsmanagement
  • Technologie & Hygiene
  • Personalqualifikation
  • Operationstechnologie
  • Hotellerie
   

 * Eine Auswahl

 

 

 

 

   

WELCHE KRITERIEN ERFÜLLEN VON ACREDIS ZERTIFIZIERTE ÄRZTE KONKRET?

  1. Nachweis „Fachkompetenz“
    • Aus- und Weiterbildung (Kontrolle: Facharztdiplome)
    • Anerkennung in Fachkreisen (Kontrolle: Empfehlungen, Referate, Publikationen, Lehraufträge)
    • Berufliche Erfahrung in der Ästhetischen Chirurgie (Kontrolle: CV, beruflicher Werdegang)
  2. Nachweis „Spezialisierung“
    • Fortbildungsschwerpunkte (Kontrolle: Teilnahmebestätigungen für Symposien, Mitgliedschaft in Erfahrungsaustausch-Gruppen und in Fachgesellschaften)
    • Große Erfahrung bzw. hohe Fallzahlen auf der gewünschten Behandlung(Kontrolle: Einblick in die OP-Planung und -Statistiken)
  3. Nachweis „Patientenzufriedenheit“
    • Unauffällige Schadenbilanz (Kontrolle: Bestätigung durch Haftpflichtversicherung)
    • Hohe Patientenzufriedenheit (Kontrolle: Teilnahme an der systematischen ACREDIS Patientenbefragung www.patientenfeedback.com)
  4. Nachweis „Dienstleistungsqualität“
    • Seriöse Patientenaufklärung (Kontrolle: Einblick in Aufklärungstools, Behandlungseinwilligung, Pre- und Post-OP-Merkblätter, Terminplanung/-dauer, Mistery-Test)
    • Seriöse Betreuung (Kontrolle: Merkblätter, Verhaltensanweisungen, Notfallkonzept, Visiten, Nachkontrollen)
  5. Nachweis „Qualitätsmanagement“
    • Fall-/Patienten-Management (Kontrolle: anonymisierter Einblick in Patientenakten, Anamnese, Eingriffsplanung, Falldokumentation, Nachsorge- und Notfallkonzept)
    • Prozess- und Informations-Management (Kontrolle: Datenverwaltung und -pflege, Definition der Kernprozesse und Schnittstellen)
    • Ressourcen-Management (Kontrolle: Personalqualifikation, Mitarbeiterschulung und -förderung, Qualität und Wartung der Geräte und Infrastruktur, Hygienekonzept, verwendete Materialien und Produkte u.a.)
    • Systematischen Qualitätsverbesserung (Kontrolle: Führungsbereiche, Qualitätskontrolle, Maßnahmenplanung, Teambesprechungen, Klinik- /Praxis-Handbuch)
   

Die Standeskonformität wird durch ACREDIS nicht beeinträchtigt

Laut Gesetz dürfen Ärzte nicht für die Zuweisung von Patienten bezahlen. Zwar erhebt ACREDIS Gebühren von zertifizierten Ärzten, es werden aber keine Patienten an einzelne Ärzte vermittelt. Die Entscheidung, welcher Arzt vom Patienten letztendlich besucht wird, trifft allein der Patient selbst.

Dies bestätigt auch ein Gutachten zur Standeskonformität von Prof. Dr. Ute Walter, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Medizinrecht:

„Die Firma ACREDIS empfiehlt weiter ausschließlich Ärzte, die erfolgreich an einem „hauseigenen“ Zertifizierungsprogramm teilgenommen haben. Je nach Patientenanfrage kommt es zur Empfehlung mehrerer geeigneter Ansprechpartner oder, soweit andere Experten nicht zertifiziert sind, eines oder einer bestimmten Ansprechpartner(in). Dass nur solche Ärzte empfohlen werden, ist den Kunden, die Informations- und Beratungsleistungen der Firma ACREDIS in Anspruch nehmen, bekannt; hierauf wird auf der Homepage ausdrücklich hingewiesen.“

(…)

„Die MQC (Anmerkung: Die MQC führt die Qualitätsprüfung und -analyse für ACREDIS durch) steht selbst überhaupt nicht im Kontakt zu interessierten Patienten. Den Patienten ist bekannt und transparent, dass die ACREDIS diejenigen Ärzte, die sie empfiehlt, anhand der Zertifizierung über die MQC vornimmt. Es ist weiterhin transparent, dass die OP-Anzahl bzw. -Frequenz der Ärzte ein wesentliches, wenngleich nicht alleiniges, Zertifizierungskriterium ist.

Rein theoretisch betrachtet kann die für eine bereits an einem Patienten durchgeführte OP fällig gewordene Fix-Gebühr nicht bewirken, dass sich ein neuer Patient, entsprechend beraten von der ACREDIS, wiederum „automatisch“ an diesen Arzt wendet, da dies auf dessen freiwilliger Entscheidung beruht.“

(…)

„Auch hat der zertifizierte Arzt keinerlei Möglichkeit, „zu erzwingen“ oder aktiv zu bewirken, dass sich der Patient geradewegs zu ihm in Behandlung begibt, übrigens auch nicht unter Einschaltung der ACREDIS.

Die freiwillige Entscheidung der Patienten, die über den Zertifizierungsprozess und die Zertifizierungskriterien informiert sind, bleibt im Rahmen des vorliegenden Geschäftsmodells unberührt. Dass die Kontaktaufnahme der von ACREDIS beratenen Patienten seitens der zertifizierten Ärzte erwünscht ist, ändert hieran nichts.“

(…)

„Vorliegend suchen die Patienten nach Inanspruchnahme der Dienstleistung der ACREDIS die sodann von dieser ohne konkrete Rückkoppelung mit der MQC benannten Ärzte aus eigenem Antrieb auf. Diese Freiwilligkeit bleibt auch dann bestehen, wenn die Höhe der jährlichen Fix-Gebühr, die die MQC gegenüber den Ärzten erhebt, mit der Anzahl der bereits in Vergangenheit operierten ACREDIS Kunden korrespondiert. Zwar werden nach dem Geschäftsmodell die ACREDIS Kunden über die OP-Frequenz eines dort gelisteten MQC-zertifizierten Arztes informiert, bzw. sogar über den Anteil der hierunter befindlichen ACREDIS Kunden. Hiervon mögen sich die Kunden auch haben beeindrucken lassen. Die freie Arztwahl durch den ACREDIS Kunden bleibt hiermit aber unangetastet.“

 

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